Samstag, 20. April 2024
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Medizin

DGHO: "Zusatznutzen für Crizotinib nicht belegt – AMNOG-Verfahren muss nachjustiert werden, um die Situation der Krebspatienten richtig zu erfassen"

In einer aktuellen Entscheidung im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz hat der Gemeinsame Bundesausschuss für das Lungenkrebsmedikament Crizotinib (Xalkori®) die Festlegung "Zusatznutzen nicht belegt" getroffen. Betroffen sind Patienten in einer molekulargenetisch definierten Subgruppe, bei denen das neue Medikament wirksamer und besser verträglich als die bisherige Chemotherapie ist.
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