G-BA veröffentlicht Bewertung für Nivolumab beim lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinom
09. Januar 2018
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt seinen Beschluss über den Zusatznutzen von Nivolumab (Opdivo®) veröffentlicht (1). In seiner Bewertung sieht der G-BA aus formalen Gründen keinen Zusatznutzen für Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms bei Erwachsenen nach Versagen einer vorherigen Platin-haltigen Therapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT). In der patientenindividuellen Abwägung sieht der G-BA Nivolumab in Einzelfällen jedoch als eine relevante Therapieoption an. In der zulassungsrelevanten Studie CheckMate-275 zeigte Nivolumab nach Versagen einer vorherigen Platin-haltigen Therapie eine relevante Ansprechrate sowohl bei Patienten mit als auch ohne PD-L1-Expression – bei insgesamt guter Verträglichkeit und Erhalt der Lebensqualität trotz progredientem Krankheitsverlauf (2). Bristol-Myers Squibb bedauert die Entscheidung des G-BA sehr und ist weiterhin vom patientenrelevanten klinischen Nutzen von Nivolumab überzeugt, dem ersten zugelassenen immunonkologischen Wirkstoff bei dieser häufigsten Form des Blasenkarzinoms.
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