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Medizin

Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten: als Kassenleistung noch immer nicht realisiert

Im März 2019 hatte der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Am 23. April 2020 fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Trotz überwältigender Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen.
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