Freitag, 29. März 2024
Navigation öffnen
Anzeige:
Wefra Programatic
 
Medizin

G-BA-Beschluss zum Zusatznutzen für Brentuximab Vedotin zur Therapie des CD30-positiven kutanen T-Zell-Lymphoms

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spricht Brentuximab Vedotin (Adcetris®) zur Therapie erwachsener Patienten mit CD30-positivem kutanen T-Zell-Lymphom (CTCL) nach mind. einer vorangegangenen systemischen Behandlung einen quantifizierbaren Zusatznutzen zu. Der G-BA begründet seine Entscheidung mit deutlichen Verbesserungen der patientenrelevanten kutanen Symptomatik und stellt Brentuximab Vedotin einen „geringen Zusatznutzen“ in dieser als seltene Krankheit („orphan disease“) geltenden Indikation fest.
Anzeige:
Wefra Programatic
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"G-BA-Beschluss zum Zusatznutzen für Brentuximab Vedotin zur Therapie des CD30-positiven kutanen T-Zell-Lymphoms"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.