Dienstag, 16. April 2024
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Medizin

RCC: IQWiG sieht einen beträchtlichen Zusatznutzen für Axitinib in einer Teilpopulation

Gestern veröffentlichte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seine Einschätzung zu Axitinib. Anlass für die erneute Beurteilung war der Ablauf der zeitlichen Befristung der ersten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V von Axitinib (1). Wie Pfizer kam das IQWiG zur Einschätzung, dass für einen Vergleich von Axitinib und Nivolumab keine geeigneten Daten zur Verfügung stehen. Das IQWiG sieht bei Patienten mit Zytokin-Vorbehandlung einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Axitinib.
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