Pixantron (Handelsname Pixuvri®) ist seit Mai 2012 in Deutschland zur Behandlung von bestimmten Patientinnen und Patienten mit aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (B-Zell-NHL) zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft. Demnach hat der Hersteller in seinem Dossier keine geeigneten Daten vorgelegt. Denn in der Studie, deren Ergebnisse er heranzieht, wurden die Patientinnen und Patienten in der Vergleichsgruppe nicht so behandelt, wie es die Zulassung für die zweckmäßige Vergleichstherapie des G-BA vorsieht. Und selbst eine Begründung, warum die Daten gegebenenfalls dennoch anwendbar sein könnten, bleibt der Hersteller schuldig. Ein Zusatznutzen von Pixantron lässt sich aus dem Dossier deshalb nicht ableiten.
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"Pixantron: Keine Belege für Zusatznutzen"
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