Donnerstag, 28. März 2024
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Medizin

Aufnahme von Hellem Hautkrebs in die Berufskrankheitenliste: Arbeitsmediziner Dr. Peter Prinz von Coburg im Interview

Seit dem 01. Januar 2015 ist der Helle Hautkrebs Bestandteil der amtlichen Liste der Berufskrankheiten. Seitdem werden die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) und Plattenepithelkarzinome durch beruflich bedingte UV-Exposition bei erfolgreicher Anerkennung von der Unfallversicherung getragen. Regelmäßige Außentätigkeiten erhöhen das Risiko, an Hellem Hautkrebs zu erkranken. Das gilt insbesondere für Berufsgruppen, die einen Großteil ihrer Arbeit im Freien erledigen, wie z.B. Bauarbeiter, Seefahrer oder Gärtner. Bei ihnen steigt die Prävalenz von AK mit zunehmendem Alter und arbeitsbedingter kumulativer UV-Exposition exponentiell an. Die nun erfolgte offizielle Anerkennung von Hellem Hautkrebs als Berufskrankheit bringt zahlreiche Vorteile für Risikoberufsgruppen mit sich, wie auch Dr. Peter Prinz von Coburg weiß. Er ist Mitgesellschafter und ärztlicher Leiter der AMD Hanse – arbeitsmedizinische Dienste (www.amdhanse.de) und erläutert im Gespräch, warum frühzeitige Prävention gerade heute so wichtig ist.

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