Der G-BA erkennt für erwachsene Patienten mit nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom mit BRAF-V600-Mutation in der Kombinationstherapie mit Dabrafenib und Trametinib einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen im Vergleich zu Vemurafenib an und sieht in der Monotherapie mit Trametinib den Zusatznutzen als nicht belegt. Die Kombination aus Dabrafenib und Trametinib ist damit die erste und einzige zugelassene Therapie, der für Melanompatienten mit BRAF-V600-Mutation vom G-BA ein Zusatznutzen gegenüber Vemurafenib zugesprochen wurde (1).
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"G-BA erkennt beträchtlichen Zusatznutzen von Dabrafenib und Trametinib beim nicht-resezierbaren oder metastasierten Melanom an"
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