Donnerstag, 25. April 2024
Navigation öffnen
Anzeige:
Wefra Programatic
 
Medizin

G-BA sieht keinen Zusatznutzen von Dabrafenib im Vergleich zu Vemurafenib - Dacarbazin als Vergleichstherapie im laufenden Verfahren geändert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Dabrafenib (Tafinlar®) in seiner Sitzung am 3. April 2014 keinen Zusatznutzen gegenüber Vemurafenib attestiert (1). Dabei machte der G-BA von seiner Möglichkeit Gebrauch, die zweckmäßige Vergleichstherapie im Zuge des Verfahrens zu ändern, wenn sich der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnis weiterentwickelt. Ursprünglich legte der G-BA die Chemotherapie Dacarbazin als zweckmäßige Vergleichstherapie fest. Nach dieser Vorgabe reichte GlaxoSmithKline (GSK) das Nutzendossier ein, das aus Sicht von GSK einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber Dacarbazin nachweist.

Anzeige:
Wefra Programatic
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"G-BA sieht keinen Zusatznutzen von Dabrafenib im Vergleich zu Vemurafenib - Dacarbazin als Vergleichstherapie im laufenden Verfahren geändert"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.