Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern seinen Beschluss zum Zusatznutzen der Fixkombination Akynzeo® (Netupitant/Palonosetron) im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bekanntgegeben. Das Gremium sieht für diese fixe orale Wirkstoffkombination eines Neurokinin1-Rezeptorantagonisten (NK1-RA) und eines 5-HT3-Rezeptorantagonisten (5-HT3-RA) keinen Zusatznutzen hinsichtlich der Prävention von Übelkeit und Erbrechen bei mäßig (MEC) und hoch (HEC) emetogener Chemotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Der G-BA folgt damit der methodischen Beurteilung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Akynzeo® wird in Deutschland von der RIEMSER Pharma GmbH vertrieben.
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"Entscheidung über Zusatznutzen von Netupitant/Palonosetron"
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