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Medizin

Krankenhäuser sollen DRG-Zuschlag für Obduktionen erhalten

Rückwirkend ab 1.1.2017 könnten Krankenhäuser zur Qualitätssicherung durch Obduktionen einen Zuschlag zu ihren DRGs* erhalten. Damit hat der Gesetzgeber die Obduktion erstmals als Instrument der Qualitätssicherung im Krankenhaus anerkannt und für eine gesonderte Vergütung gesorgt. Dies ist außerordentlich begrüßenswert und nimmt eine langjährige Forderung der Ärzteschaft auf. Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben jetzt einen entsprechenden Umsetzungsvertrag geschlossen, dessen Regelungen die Erreichung des Ziels stark behindern.
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