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Medizin

Cannabinoidtherapie nach aktueller Gesetzesänderung

Am 10. März 2017 ist die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Durch die vieldiskutierte Gesetzesmodifikation sind medizinische Cannabisextrakte und getrocknete Cannabisblüten nun verkehrs- und verschreibungsfähig und können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Die Fachgesellschaften begrüßen diese Gesetzesänderung und sehen darin eine Reformierung der Cannabinoidtherapie für schwerkranke Patienten.
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