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23. Juni 2017 Zahnärzte: Kaum Beschwerden über angebliche Behandlungsfehler
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Gut jede zweite Beschwerde (55%) drehte sich demnach um den Themenkomplex (Kosten-)Vereinbarungen und Rechnungslegung – etwa mangelnde Aufklärung über die Behandlungskosten oder Honorarvereinbarungen sowie richtige Kostenplanung oder Rechnungen. Bei 22% der Beschwerden vermuteten Patienten Unregelmäßigkeiten im Zuge ihrer Behandlungen. "Absolut betrachtet machen vermutete Behandlungsfehler jedoch lediglich 240 Fälle aus", heißt es in dem Bericht. Für die Klärung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handle, seien andere Stellen zuständig.
KZBV und BZÄK hatten die zahnärztliche Patientenberatung erst 2016 initiiert. Entsprechend waren noch nicht alle Beratungsstellen einsatzbereit. Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24.000 Beratungen durchgeführt worden. Am häufigsten wurden Kosten- und Rechtsthemen (56,1%) abgefragt, vor allem die Prüfung von Heil- und Kostenplänen, Differenzen beim Eigenanteil oder Mehrkosten.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Eßer erklärte: "Wichtiger Faktor für die ausgezeichnete Mundgesundheit ist nicht zuletzt die Eigenverantwortung der Patienten und ihre Mitsprache bei Therapieentscheidungen. Unsere Beratung stärkt die Patientensouveränität." Es löse Anliegen aktiv und sei nicht bloßer Kummerkasten für unerwünschte Ereignisse.
BZÄK-Vizepräsident Dietmar Oesterreich argumentierte: "Dass es bei vielen Millionen zahnärztlichen Behandlungen im Jahr und dem komplexen Versorgungssystem auch zu Nachfragen oder Beschwerden kommt, lässt sich leider nicht völlig vermeiden."
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert seit längerem die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern. Dies lehne die Bundesregierung immer noch ab, so die Stiftung.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert, dass Daten zu Behandlungsfehlern in Deutschland nur punktuell vorlägen. Deshalb lasse sich auch das Gefährdungsrisiko nicht eindeutig beziffern. Der MDK legt ebenso wie die Ärzteschaft einmal im Jahr eine eigene Statistik über Behandlungsfehler vor.
KZBV und BZÄK hatten die zahnärztliche Patientenberatung erst 2016 initiiert. Entsprechend waren noch nicht alle Beratungsstellen einsatzbereit. Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24.000 Beratungen durchgeführt worden. Am häufigsten wurden Kosten- und Rechtsthemen (56,1%) abgefragt, vor allem die Prüfung von Heil- und Kostenplänen, Differenzen beim Eigenanteil oder Mehrkosten.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Eßer erklärte: "Wichtiger Faktor für die ausgezeichnete Mundgesundheit ist nicht zuletzt die Eigenverantwortung der Patienten und ihre Mitsprache bei Therapieentscheidungen. Unsere Beratung stärkt die Patientensouveränität." Es löse Anliegen aktiv und sei nicht bloßer Kummerkasten für unerwünschte Ereignisse.
BZÄK-Vizepräsident Dietmar Oesterreich argumentierte: "Dass es bei vielen Millionen zahnärztlichen Behandlungen im Jahr und dem komplexen Versorgungssystem auch zu Nachfragen oder Beschwerden kommt, lässt sich leider nicht völlig vermeiden."
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert seit längerem die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern. Dies lehne die Bundesregierung immer noch ab, so die Stiftung.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert, dass Daten zu Behandlungsfehlern in Deutschland nur punktuell vorlägen. Deshalb lasse sich auch das Gefährdungsrisiko nicht eindeutig beziffern. Der MDK legt ebenso wie die Ärzteschaft einmal im Jahr eine eigene Statistik über Behandlungsfehler vor.
Quelle: dpa
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