vfa zu aktuellen Arzneimittel-Gesetzentwürfen: "Lösung nur als Gesamtpaket"
Kurzfristig haben die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Arzneimittelfragen auf den parlamentarischen Weg gebracht, die zum Jahreswechsel bzw. zum April 2014 in Kraft treten sollen. Damit sollen zum Jahreswechsel 2013/2014 auslaufende Regelungen im Arzneimittelbereich gesetzliche Folgeregelungen erhalten. vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer nimmt dazu wie folgt Stellung:
"Die pharmazeutische Industrie hat sich so schnell wie möglich Klarheit gewünscht, um ihre Planungen darauf abstellen zu können. Dem tragen die beiden Gesetzentwürfe vom Verfahren gesehen Rechnung. Dehalb begrüßen wir den eingeschlagenen Weg im Grundsatz. In der Sache sind jedoch wichtige Passagen für die forschenden Pharma-Unternehmen schwer nachvollziehbar:
* Ein auf mehr als acht (!) Jahre festgeschriebenes Preismoratorium ohne Inflationsausgleich ignoriert Kostensteigerungen der Unternehmen, führt zu einer schleichenden Enteignung und ist damit grundrechtsrelevant.
* Die Fortführung des Zwangsrabattes mit jetzt 7% und jährlicher Überprüfung droht zu einem Flexi-Rabatt nach allgemeiner Finanzlage zu werden. Für einen solchen erhöhten Zwangsrabatt "nach Kassenlage" fehlt jede Grundlage und es bestehen massive verfassungsrechtliche Bedenken.
* Wir erwarten ferner, dass alle laufenden Verfahren zum Bestandsmarkt nun sofort ausgesetzt werden müssen."
Fischer abschließend: "Entscheidend ist für die Industrie eine Lösung als Gesamtpaket der geplanten Änderungen. Erst wenn das Gesamtpaket geregelt ist, ist für alle Seiten Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet."
Quelle: vfa
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