Verordnungseinschränkung für Repaglinid durch G-BA
Novo Nordisk bedauert die Verordnungseinschränkung für Antidiabetika mit dem Wirkstoff Repaglinid durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum 1. Juli 2016. Trotz des G-BA Beschlusses hält das Unternehmen am Vertrieb von NovoNorm® in Deutschland fest.
Für gesetzlich Krankenversicherte mit Typ-2-Diabetes sind Repaglinid-Präparate zukünftig nur noch bei niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatinin-Clearance < 25 ml/min verordnungs- und erstattungsfähig, soweit keine anderen oralen Antidiabetika in Frage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist. Diese Verordnungseinschränkung tritt laut G-BA zum 1. Juli 2016 in Kraft. Für privat Krankenversicherte kann NovoNorm® weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig bleiben; hier liegt die Entscheidung im Ermessen der einzelnen Kassen.
"Wir bedauern diesen Beschluss des G-BA", sagt Tina Abild Olesen, Geschäftsführerin von Novo Nordisk Deutschland. "Er schränkt die Möglichkeiten einer individuellen, auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmten Diabetestherapie in Deutschland weiter ein." In Deutschland verwenden derzeit insgesamt etwa 80.000 Patienten Repaglinid, davon ca. 11.000 NovoNorm®. Aufgrund der Verordnungseinschränkung müssen mindestens 6.500 gesetzlich Versicherte von NovoNorm® auf ein anderes Diabetesmedikament umgestellt werden. Novo Nordisk empfiehlt Ärzten, betroffene Patienten rechtzeitig beim nächsten regulären Besuch umzustellen bzw. bei Bedarf einen Diabetologen einzubinden.
Quelle: Novo Nordisk
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