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Abgeordnete stellen übergreifende Initiative zur Sterbehilfe vor
Die Karlsruher Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt - es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus - etwa Beratungspflichten und Wartefristen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, es gehe nicht allein um Schwerstkranke am Lebensende. "In den Blick genommen werden müssen auch lebenssatte, einsame, pflegebedürftige und psychisch erkrankte Menschen", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.
Die Abgeordneten-Gruppe solle daher auch klären, wie eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung durch Ärzte, Privatpersonen oder Institutionen zu regeln sei. "Jede organisierte Unterstützung bei der Selbsttötung verlangt die Selbstbestimmung des Suizidwilligen. Aber welcher Mensch und welche Institution kann die freie Willensbildung nach welchen allgemeingültigen Kriterien prüfen?" Brysch betonte außerdem, eine Suizidassistenz gegen Bezahlung müsse unter Strafe gestellt werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, es gehe nicht allein um Schwerstkranke am Lebensende. "In den Blick genommen werden müssen auch lebenssatte, einsame, pflegebedürftige und psychisch erkrankte Menschen", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.
Die Abgeordneten-Gruppe solle daher auch klären, wie eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung durch Ärzte, Privatpersonen oder Institutionen zu regeln sei. "Jede organisierte Unterstützung bei der Selbsttötung verlangt die Selbstbestimmung des Suizidwilligen. Aber welcher Mensch und welche Institution kann die freie Willensbildung nach welchen allgemeingültigen Kriterien prüfen?" Brysch betonte außerdem, eine Suizidassistenz gegen Bezahlung müsse unter Strafe gestellt werden.
Quelle: dpa
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