Sie befinden sich hier: Home > Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
18. Dezember 2020 Übergreifende Gespräche über Suizidhilfe im Bundestag
Die Karlsruher Richter hatte Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt - es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus - denkbar sind etwa Beratungspflichten und Wartefristen.
Ziel der fraktionsübergreifenden Initiative ist auch eine offene Orientierungsdebatte im Bundestag Anfang 2021. Helling-Plahr sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir dürfen die oft schwerkranken Menschen, die sich einen selbstbestimmten Tod wünschen, nicht länger alleine lassen. Das gebietet die Menschlichkeit." Gebraucht würde auch die Regelung von Möglichkeiten, Medikamente zur Selbsttötung zu erwerben. "Betroffene und zur Hilfe Bereite brauchen endlich Rechtsklarheit." Daneben hat auch das Bundesgesundheitsministerium bereits Stellungnahmen zu möglichen Neuregelungen eingeholt.
Ziel der fraktionsübergreifenden Initiative ist auch eine offene Orientierungsdebatte im Bundestag Anfang 2021. Helling-Plahr sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir dürfen die oft schwerkranken Menschen, die sich einen selbstbestimmten Tod wünschen, nicht länger alleine lassen. Das gebietet die Menschlichkeit." Gebraucht würde auch die Regelung von Möglichkeiten, Medikamente zur Selbsttötung zu erwerben. "Betroffene und zur Hilfe Bereite brauchen endlich Rechtsklarheit." Daneben hat auch das Bundesgesundheitsministerium bereits Stellungnahmen zu möglichen Neuregelungen eingeholt.
Quelle: dpa
Anzeige:
Das könnte Sie auch interessieren
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Übergreifende Gespräche über Suizidhilfe im Bundestag"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!