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Laborärzte begrüßen Finanzierungsvereinbarung zur Telematik-Infrastruktur
Der BDL weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2017 – und damit exakt ab dem Tag, an dem die Finanzierungvereinbarungen gelten – die Ärzte elektronische Vordrucke für Laborbeauftragungen nutzen können. Hierfür sei leider keine Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geschlossen worden, sodass die Umstellung auf die sogenannten „Digitalen Muster 10/10a“ komplett durch die Ärzte erfolgen müsse. Für die zuweisenden Ärzte liege der Vorteil des neuen Verfahrens darin, dass sie Laboranforderungen komplett digital erfassen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und sofort über ihre Praxisverwaltungssoftware an ein medizinisches Laboratorium übermitteln können. Damit vereinfache und beschleunige der elektronische Vordruck die Abwicklung von Laboraufträgen. Dies steigere erheblich die Therapie- und Patientensicherheit.
Anlass für die heute bekanntgegebene Vereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband ist das eHealth-Gesetz, das ab 1. Juli 2018 die Ärzte verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren.
Anlass für die heute bekanntgegebene Vereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband ist das eHealth-Gesetz, das ab 1. Juli 2018 die Ärzte verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren.
Quelle: Berufsverbandes Deutscher Laborärzte e.V.
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