Städtebund fordert schnelle Entscheidung zu Hartz IV für EU-Bürger
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine zügige Änderung des EU-Rechts bei Sozialleistungen wie Hartz IV für EU-Ausländer gefordert. "Alles weiter laufen zu lassen, bis der Europäische Gerichtshof irgendwann entschieden hat, wäre der schlechteste Weg", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag).
Das Bundessozialgericht hatte seine Entscheidung über den Anspruch von EU-Ausländern auf Hartz-IV-Leistungen im Dezember 2013 ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) zunächst über die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen und mögliche Einschränkungen durch nationales Recht entscheiden soll. Das Kasseler Bundesgericht erwartet die EuGH-Entscheidung für das Frühjahr 2015. Es sei denkbar, dass bis dahin die Sozialgerichte wegen der unklaren Rechtslage EU-Bürgern vermehrt - zumindest vorläufig - die Sozialleistungen zusprechen, hieß es nun. Diese müssten dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden.
Der Städtetag argumentierte, dass auch eine mögliche vorläufige Klarstellung allein in Deutschland, dass es Sozialleistungen nur für Härtefälle unter EU-Ausländern geben soll, "eine Flut von Anträgen nicht ersparen" würde. Sollte aber jedem EU-Ausländer Hartz IV zustehen, werde dies Bund und Kommunen finanziell überfordern.
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