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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
17. November 2020 Gericht: Schließung von Kosmetikstudios und Massage-Praxen unzulässig
Es sei nicht nachvollziehbar, wieso unter dem Gesichtspunkt der Pandemiebekämpfung Friseurgeschäfte, Tattoo- und Piercings-Studios geöffnet bleiben dürften, während die Studios der Antragsteller schließen müssen. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts seien diese nicht relevant für die Verbreitung des Coronavirus, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.
Im Saarland war erst am Montag eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Demnach ist der Betrieb von Tattoo- und Piercing-Studios unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder zulässig. Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich gegen die Schließung ihrer Betriebe während des Teil-Lockdowns gewehrt.
Im Saarland war erst am Montag eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Demnach ist der Betrieb von Tattoo- und Piercing-Studios unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder zulässig. Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich gegen die Schließung ihrer Betriebe während des Teil-Lockdowns gewehrt.
Quelle: dpa
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