Rösler: Neues Kartellrecht soll Ölkonzerne bändigen
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Absicht der Bundesregierung unterstrichen, Abzocke der Autofahrer an Tankstellen zu unterbinden. Besonders bei den Energie- und Öl-Konzernen sei mehr Transparenz bei der Preispolitik nötig, sagte Rösler am Freitag im Bundestag bei der ersten Lesung einer Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Eine neue Meldebehörde solle künftig Preissprünge an Tankstellen stärker kontrollieren. Die Betreiber der rund 14.700 Tankstellen sollen genaue Auskunft geben, wann und in welchem Umfang sie die Preise an den Zapfsäulen erhöhen oder senken. Außerdem müssen sie der Markttransparenzstelle melden, welche Mengen an Treibstoffen sie wo und wie teuer eingekauft haben.
Auch bei Verlagen und Medien seien Änderungen nötig, sagte Rösler. Deutsche Medienhäuser sollten auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig werden. Zudem will Rösler im Gesundheitswesen für mehr Wettbewerb sorgen. Es könne nicht sein, dass sich Krankenkassen bei Leistungen absprechen könnten, mahnte er.
Die Regierung will mit ihrem Gesetzentwurf Wettbewerbsbedingungen vor allem bei Fusionen, bei der Missbrauchsaufsicht und bei Verfahren wegen Kartellverstößen verbessern. Das gehe bis hin zu Konzernentflechtungen, sagte Rösler. Künftig soll auch sichergestellt sein, dass Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegen.
Oppositionspolitiker wie der SPD-Abgeordnete Klaus Barthel kritisierten, dass die schwarz-gelbe Koalition bei jeder Abzockerei des Verbrauchers und des Autofahrers mit Verschärfung des Kartellrechts drohe – ohne tatsächlich etwas für die Verbraucher zu tun. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach sagte zur Eingliederung der Krankenkassen ins Kartellrecht, dies treffe das Solidarsystem und führe zur weiteren Privatisierung im Gesundheitswesen.
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Rösler: Neues Kartellrecht soll Ölkonzerne bändigen"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!