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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
19. November 2020 Neue Regeln zu Verdienstausfällen – Finanzhilfen für Kliniken
Wer eine "vermeidbare Reise" in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bekommen. Ausgenommen sein sollen "außergewöhnliche Umstände", etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Nicht dazu zählen andere private Feiern, Urlaubsreisen und verschiebbare Dienstreisen. Welche Länder die Bundesregierung als Risikogebiet einstuft, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) angegeben.
Für Krankenhäuser, die zusehends mehr Corona-Patienten behandeln, soll eine "zielgenauere" Regelung für Ausgleichszahlungen kommen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte. Dafür sollen wieder Pauschalen für frei gehaltene Kapazitäten gezahlt werden – aber nicht für alle Kliniken, sondern bei knappen Intensivbetten und wenn es in der Region hohe Infektionszahlen gibt. Zudem sollen Rehaeinrichtungen bis 31. Januar wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um Corona-Patienten mit abklingenden Symptomen oder andere Patienten zu übernehmen und Intensivstationen zu entlasten. Auch sie sollen dann befristet Kostenausfälle teilweise ausgeglichen bekommen.
Versicherte sollen zudem grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Corona-Risikogruppe für schwere oder tödlichen Verläufe gehören. Wer welche Art von Masken und wie viele bekommt, ist aber noch festzulegen. Der Bund kann zudem regeln, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Bei Bedarf sollen Kapazitäten tiermedizinischer Labore für die Auswertung von Corona-Tests genutzt werden können.
Für Krankenhäuser, die zusehends mehr Corona-Patienten behandeln, soll eine "zielgenauere" Regelung für Ausgleichszahlungen kommen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte. Dafür sollen wieder Pauschalen für frei gehaltene Kapazitäten gezahlt werden – aber nicht für alle Kliniken, sondern bei knappen Intensivbetten und wenn es in der Region hohe Infektionszahlen gibt. Zudem sollen Rehaeinrichtungen bis 31. Januar wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um Corona-Patienten mit abklingenden Symptomen oder andere Patienten zu übernehmen und Intensivstationen zu entlasten. Auch sie sollen dann befristet Kostenausfälle teilweise ausgeglichen bekommen.
Versicherte sollen zudem grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Corona-Risikogruppe für schwere oder tödlichen Verläufe gehören. Wer welche Art von Masken und wie viele bekommt, ist aber noch festzulegen. Der Bund kann zudem regeln, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Bei Bedarf sollen Kapazitäten tiermedizinischer Labore für die Auswertung von Corona-Tests genutzt werden können.
Quelle: dpa
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