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Patientenverfügung: Möglichst genaue Angaben machen
Allerdings reichen ein paar vage Angaben in der Regel nicht aus. Denn die Angaben in der Verfügung sollten möglichst genau sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (Az.: XII 61/16). Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht. Drei Tipps:
- Formale Anforderungen beachten: Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und auch die Unterschrift des Patienten tragen. Ob das Dokument handschriftlich, am Computer oder mit der Schreibmaschine erstellt wurde, spielt dabei keine Rolle. Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
- Konkrete Angaben machen: Ihre Wünsche sollten die Verfasser möglichst genau beschreiben. Wichtige Fragen: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden? Soll eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Hilfreich kann es sein, wenn die Verfasser auch auf ihre Moralvorstellungen, religiösen Ansichten und Situationen, die sie bewegen, eingehen.
- Nicht verstecken: Es versteht sich eigentlich von selbst: Im Ernstfall muss die Verfügung leicht gefunden werden können. Daher sollte sie auch einfach zugänglich sein. Eine Möglichkeit: Zur Verfügung eine Hinweiskarte im Portemonnaie mit sich tragen und das Dokument zu Hause, beim Arzt oder bei Zeugen hinterlegen.
Quelle: dpa
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