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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
05. Juli 2019 Organspende: Widerspruchslösung wird gefordert
Derzeit warten 9.400 schwerkranke Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, davon 1.134 an der MHH, darunter 64 Kinder und Jugendliche. Für zu viele kommt das Angebot eines Spenderorgans zu spät. Umfragen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zeigen eine hohe Spendebereitschaft der Bevölkerung (84%) an, doch nur jeder Dritte besitzt einen Organspendeausweis. Meist werden deshalb die Angehörigen gebeten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.
Widerspruchslösung entlastet Angehörige
„Im Falle einer potenziellen Organspende sind die Angehörigen in Sorge um den Verstorbenen und müssen sich oft erstmals mit der Frage auseinandersetzen, ob die Organe gespendet werden sollen oder nicht, und was der potenzielle Spender gewollt hätte“, ergänzt Dr. Andreas Tecklenburg, MHH. „Diese Entscheidung wird ihnen durch die Widerspruchsregelung abgenommen beziehungsweise erleichtert.“
MHH-Transplantationszentrum mit Patienten-Beirat
Die MHH ist das größte Transplantationszentrum in Deutschland, bei Lungentransplantationen gehört sie sogar zur Weltspitze. Im Jahr 2018 transplantierten die Ärzte der MHH Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen 30 Herzen, 176 Nieren, 74 Lebern, 116 Lungen und 8 Bauchspeicheldrüsen.
Im Mittelpunkt stehen die Patienten: Im Herbst 2019 soll die Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten in einem Patienten-Beirat fest in der Struktur des Zentrums verankert werden. Bereits jetzt findet ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern der Patientenverbände statt, um den Bedarf an notwendigen Informationen und Unterstützung zu ermitteln, Optimierungspotenziale und gemeinsame Projekte zu identifizieren und über die Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit mit den Patientenverbänden zu beraten.
Aktuelle Debatte im Bundestag
Im Bundestag wurden in der vergangenen Woche 2 unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der Organspende in Deutschland diskutiert. Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung der doppelten Widerspruchslösung vor, in dem anderen Entwurf soll die Organspende auf einer ausdrücklichen Zustimmung beruhen, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende online registriert und jederzeit geändert werden können. Im Herbst wird es eine öffentliche Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen geben. Die abschließende Abstimmung wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 stattfinden. „Die Bedeutung des Mangels an Spenderorganen wird erst dann verständlich, wenn man mit Patienten spricht, die auf ein Organ warten oder die ein Organ erhalten haben. Ich lade Landes- und Bundespolitiker ein, bei uns im Transplantationszentrum mit den Patienten zu sprechen“, sagt Haverich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Professor Dr. Axel Haverich, MHH-Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie, Telefon (0511) 532-6581, Haverich.Axel@mh-hannover.de.
Widerspruchslösung entlastet Angehörige
„Im Falle einer potenziellen Organspende sind die Angehörigen in Sorge um den Verstorbenen und müssen sich oft erstmals mit der Frage auseinandersetzen, ob die Organe gespendet werden sollen oder nicht, und was der potenzielle Spender gewollt hätte“, ergänzt Dr. Andreas Tecklenburg, MHH. „Diese Entscheidung wird ihnen durch die Widerspruchsregelung abgenommen beziehungsweise erleichtert.“
MHH-Transplantationszentrum mit Patienten-Beirat
Die MHH ist das größte Transplantationszentrum in Deutschland, bei Lungentransplantationen gehört sie sogar zur Weltspitze. Im Jahr 2018 transplantierten die Ärzte der MHH Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen 30 Herzen, 176 Nieren, 74 Lebern, 116 Lungen und 8 Bauchspeicheldrüsen.
Im Mittelpunkt stehen die Patienten: Im Herbst 2019 soll die Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten in einem Patienten-Beirat fest in der Struktur des Zentrums verankert werden. Bereits jetzt findet ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern der Patientenverbände statt, um den Bedarf an notwendigen Informationen und Unterstützung zu ermitteln, Optimierungspotenziale und gemeinsame Projekte zu identifizieren und über die Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit mit den Patientenverbänden zu beraten.
Aktuelle Debatte im Bundestag
Im Bundestag wurden in der vergangenen Woche 2 unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der Organspende in Deutschland diskutiert. Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung der doppelten Widerspruchslösung vor, in dem anderen Entwurf soll die Organspende auf einer ausdrücklichen Zustimmung beruhen, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende online registriert und jederzeit geändert werden können. Im Herbst wird es eine öffentliche Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen geben. Die abschließende Abstimmung wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 stattfinden. „Die Bedeutung des Mangels an Spenderorganen wird erst dann verständlich, wenn man mit Patienten spricht, die auf ein Organ warten oder die ein Organ erhalten haben. Ich lade Landes- und Bundespolitiker ein, bei uns im Transplantationszentrum mit den Patienten zu sprechen“, sagt Haverich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Professor Dr. Axel Haverich, MHH-Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie, Telefon (0511) 532-6581, Haverich.Axel@mh-hannover.de.
Quelle: Medizinische Hochschule Hannover
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