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Faire Vergütung für ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern
Durch die Neuregelung erhalten die Kliniken unter anderem für die Abklärung der Behandlungsbedürftigkeit eines Patienten und dessen Verweisung an niedergelassene Praxen bzw. nach Hause eine pauschale Vergütung von 4,74 Euro. Nachts, an Wochenenden und Feiertagen werden 8,42 Euro vergütet.
„Das bedeutet pro Patient einen ärztlichen Arbeitseinsatz von zwei Minuten“, erklärte Clemens Maurer, Stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen. „Das ist eine gänzlich unrealistische Zeitvorgabe und ist nicht vereinbar mit unserem Qualitätsanspruch. Mit einer solchen Erstattungshöhe wird der Aufwand der Ärzte und Pflegekräfte nicht ansatzweise refinanziert.“
Der Klinikverbund Hessen schließt sich darum dem Vorschlag der Deutschen Krankhausgesellschaft an, kurzfristig die Tages-, Nacht- und Wochenendpauschalen um jeweils 10 Euro zu erhöhen und mittelfristig eine grundsätzliche Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen herbeizuführen.
Die im Klinikverbund Hessen zusammengeschlossenen kommunalen Krankenhäuser sind das Rückgrat der ambulanten Notfallversorgung. Diese stellen die Versorgung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr mit dem interdisziplinären, fachärztlichen Know-How und der umfassenden technischen Ausstattung sicher. Der Klinikverbund steht bereits jetzt mit seinen Mitgliedshäusern für modellhafte, innovative Lösungen für die Notfallversorgung in Ballungsräumen gleichermaßen wie in der ländlichen Fläche. Einige Projekte befinden sich bereits in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in der Umsetzung, um die Notfallversorgung für alle Patienten angesichts der kommenden Herausforderungen auf Basis einer auskömmlichen Finanzierung zukunftssicher zu machen.
„Das bedeutet pro Patient einen ärztlichen Arbeitseinsatz von zwei Minuten“, erklärte Clemens Maurer, Stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen. „Das ist eine gänzlich unrealistische Zeitvorgabe und ist nicht vereinbar mit unserem Qualitätsanspruch. Mit einer solchen Erstattungshöhe wird der Aufwand der Ärzte und Pflegekräfte nicht ansatzweise refinanziert.“
Der Klinikverbund Hessen schließt sich darum dem Vorschlag der Deutschen Krankhausgesellschaft an, kurzfristig die Tages-, Nacht- und Wochenendpauschalen um jeweils 10 Euro zu erhöhen und mittelfristig eine grundsätzliche Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen herbeizuführen.
Die im Klinikverbund Hessen zusammengeschlossenen kommunalen Krankenhäuser sind das Rückgrat der ambulanten Notfallversorgung. Diese stellen die Versorgung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr mit dem interdisziplinären, fachärztlichen Know-How und der umfassenden technischen Ausstattung sicher. Der Klinikverbund steht bereits jetzt mit seinen Mitgliedshäusern für modellhafte, innovative Lösungen für die Notfallversorgung in Ballungsräumen gleichermaßen wie in der ländlichen Fläche. Einige Projekte befinden sich bereits in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in der Umsetzung, um die Notfallversorgung für alle Patienten angesichts der kommenden Herausforderungen auf Basis einer auskömmlichen Finanzierung zukunftssicher zu machen.
Quelle: Klinikverbund Hessen e.V.
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