Neuer Erstattungsbetrag für Soolantra® nach AMNOG-Verfahren
Für das Arzneimittel Soolantra® (Ivermectin 10 mg/g Creme) zur Behandlung der Rosacea papulopustulosa steht ab dem 1. Juni 2016 ein sogenannter Erstattungsbetrag fest. Dieses Ergebnis der Preisverhandlungen zwischen der Galderma Laboratorium GmbH und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet, dass die Jahrestherapiekosten von Soolantra® nicht höher liegen, als die der wirtschaftlichsten Therapiealternative.
Die Verhandlungen wurden als Folge einer vom G-BA durchgeführten frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a Abs. 1 SGB V notwendig. Im Rahmen dessen hat der G-BA am 27. November 2015 über den Zusatznutzen von Ivermectin gegenüber vorhandenen Therapiealternativen entschieden. Dieser Beschluss bildete die Grundlage für die in der Folge geführten Erstattungsbetragsverhandlungen, die im Mai 2016 abgeschlossen wurden.
Der vereinbarte Erstattungsbetrag führt dazu, dass die Behandlung mit Soolantra® keine höheren Jahrestherapiekosten verursacht als die günstigste verfügbare Therapiealternative. Bei der Behandlung der papulopustulösen Rosacea werden neben Ivermectin 10 mg/g Creme vor allem topische Metronidazol-Produkte, Azelainsäure sowie niedrigdosiertes, teilretardiertes Doxycyclin eingesetzt.
Der Wirkstoff Ivermectin wurde bereits in den 1970er Jahren entdeckt und seitdem wurden mehr als 2 Milliarden Behandlungen mit dem Wirkstoff durchgeführt. (1, 2) Die frühe Nutzenbewertung und die anschließende Erstattungsbetragsverhandlung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers allerdings nur für neue Wirkstoffe durchgeführt werden.
Galderma steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass es sich bei Ivermectin um einen in der medizinischen Wissenschaft allgemein bekannten und damit gemäß § 2 Abs. 1 AM-NutzenV nicht neuen Wirkstoff handelt. Daher lässt Galderma derzeit den Einbezug des Wirkstoffs in die frühe Nutzenbewertung gerichtlich prüfen. Im Sinne der zwischenzeitlichen Sicherstellung der Versorgung der Patienten hat sich Galderma trotzdem vorbehaltlich des Ausgangs des Gerichtsverfahrens auf einen Erstattungsbetrag mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.
Quellen:
(1) http://www.msd.de/verantwortung/engagement-weltweit/mectizan-donation-program/
(2) http://www.mectizan.org/achievements
Quelle: Galderma Laboratorium GmbH
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Neuer Erstattungsbetrag für Soolantra® nach AMNOG-Verfahren"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!