Neue Notdienst-Pauschale für Apotheken
Deutschlands Apotheken erhalten mehr Geld für Bereitschaftsdienste in der Nacht. Nach dem Gesetz, für das der Bundesrat am Freitag in Berlin grünes Licht gab, gibt es künftig für den Dienst zwischen 20.00 und 6.00 Uhr einen pauschalen Zuschuss von rund 200 Euro - unabhängig davon, ob Patienten den Notdienst in Anspruch genommen haben oder nicht.
Davon sollen vor allem Apotheken auf dem Land profitieren, die weniger Kunden haben, aber mangels weiterer Apotheken in der Nähe häufiger Nachtdienste anbieten müssen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte: "Die Apotheke vor Ort wird damit gestärkt."
Bislang konnten die Apotheken lediglich einen Nachtzuschlag von 2,50 Euro für jede Inanspruchnahme berechnen. Künftig gibt es für die Apotheken sowohl den bisherigen Nachtzuschlag pro Kunden als auch den pauschalen Zuschuss. Der Festzuschlag für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird dafür um 16 Cent erhöht. Diese Summe fließt dann in einen Fonds. Den Krankenversicherungen drohen durch die Anhebung des Festzuschlags Zusatzausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr.
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