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Mehrere Länder wollen Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen
Die Strafvorschrift, die im Wesentlichen aus dem Jahr 1933 stammt, sanktioniert Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die dafür geeignet sind. Sie sieht Freiheits- oder Geldstrafen vor. Das Verbot widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit und Selbstbestimmung, argumentieren die Länder.
Sie führen einen Fall vom November an, bei dem das Gießener Amtsgericht eine Ärztin zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte, da sie auf ihrer Webseite einen Link mit Infos zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten hatte. Der Bundesverband Lebensrecht kritisierte das Anliegen, denn Informationen kämen überwiegend von "Abtreibungsärzten", die ihre Dienstleistung der Tötung ungeborener Kinder anbieten wollten.
Sie führen einen Fall vom November an, bei dem das Gießener Amtsgericht eine Ärztin zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte, da sie auf ihrer Webseite einen Link mit Infos zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten hatte. Der Bundesverband Lebensrecht kritisierte das Anliegen, denn Informationen kämen überwiegend von "Abtreibungsärzten", die ihre Dienstleistung der Tötung ungeborener Kinder anbieten wollten.
Quelle: dpa
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