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Kritik an Petitionsausschuss zur Hyperthermie
Der Petitionsausschuss lehnt die Neubewertung als Standardtherapie jedoch ab – und beruft sich dazu auf einen Wissensstand von 2005: „Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat eine solche Bewertung durchgeführt und im Ergebnis 2005 beschlossen, die Hyperthermie (…) den Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen, zuzuordnen.“ Reinhilde Detemple, Vorstandsvorsitzende Saarländische Krebsliga kritisiert: „Wenn sich der Ausschuss auf eine Einschätzung des G-BA aus dem Jahr 2005 beruft, spiegelt das nicht den aktuellen Erkenntnisstand. Die medizinische Forschung hat in den vergangenen 13 Jahren große Fortschritte gemacht. Diese aber fließen in die Bewertung gar nicht ein.“ Zudem sei der Einwand des Petitionsausschusses, es fehle an Studien, zirkelschlüssig. Die meisten Krebspatienten nutzten die Hyperthermie in privaten Therapiezentren oder in wenigen Kliniken, die sich spezialisiert haben, aber keine Studien durchführen“. Detemple kritisiert die „Ungleichheit bei der Behandlung von Patienten, da nur die wenigsten überhaupt die Möglichkeit haben, an einer Studie teilzunehmen oder die Kosten selbst zu übernehmen. Wenn die Behandlung Menschen doch hilft, sollte es nicht an einer fehlenden Studie scheitern.“
Detemple erweitert ihre Kritik um eine patientenorientierte Forderung: „Wir brauchen die Hyperthermie von Anfang an, nicht erst, wenn andere Verfahren nicht mehr helfen. Die Hyperthermie muss gleich als vierte Säule zur Verfügung stehen, parallel und ergänzend zu Chemotherapie, Strahlentherapie, Operation. Kein Patient hat die Kraft, sich im Endstadium mit neuen Therapien auseinanderzusetzen. Eine palliativmedizinische Begrenzung ist aber zu eng“. So sieht die Beschlussempfehlung vor, dass eine Krankenkasse zahlungspflichtig sein könne, wenn „im Falle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (…) eine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung (...) besteht“. Auch sonst ist die Hyperthermie für den Bundestag nur eine Option: „Wegen der Besonderheiten der stationären Behandlung können im Krankenhausbereich neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch ohne eine Vorabprüfung durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) erbracht werden. (...) Das gilt solange, bis der G-BA den Ausschluss der Methode (...) beschlossen hat. Solch einen Beschluss hat der G-BA bisher nicht getroffen, so dass die Methode der Hyperthermie grundsätzlich im Rahmen der stationären Versorgung zur Verfügung steht.“ Angesichts dieser Begrenzung sieht Detemple grundsätzlichen Klärungsbedarf: „Um eine angemessene Einschätzung zu gewährleisten, muss ein Gremium ins Leben gerufen werden, das die Hyperthermie als Methode neu und dem aktuellen Stand gemäß bewertet, so dass der Bundestag nicht auf veraltete Studienergebnisse angewiesen ist. Das momentane Vorgehen aufgrund der zu Rate gezogenen Ergebnisse ist dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages aufgrund einer Verpflichtung den Menschen und Wählern gegenüber nicht angemessen.“
Detemple erweitert ihre Kritik um eine patientenorientierte Forderung: „Wir brauchen die Hyperthermie von Anfang an, nicht erst, wenn andere Verfahren nicht mehr helfen. Die Hyperthermie muss gleich als vierte Säule zur Verfügung stehen, parallel und ergänzend zu Chemotherapie, Strahlentherapie, Operation. Kein Patient hat die Kraft, sich im Endstadium mit neuen Therapien auseinanderzusetzen. Eine palliativmedizinische Begrenzung ist aber zu eng“. So sieht die Beschlussempfehlung vor, dass eine Krankenkasse zahlungspflichtig sein könne, wenn „im Falle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (…) eine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung (...) besteht“. Auch sonst ist die Hyperthermie für den Bundestag nur eine Option: „Wegen der Besonderheiten der stationären Behandlung können im Krankenhausbereich neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch ohne eine Vorabprüfung durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) erbracht werden. (...) Das gilt solange, bis der G-BA den Ausschluss der Methode (...) beschlossen hat. Solch einen Beschluss hat der G-BA bisher nicht getroffen, so dass die Methode der Hyperthermie grundsätzlich im Rahmen der stationären Versorgung zur Verfügung steht.“ Angesichts dieser Begrenzung sieht Detemple grundsätzlichen Klärungsbedarf: „Um eine angemessene Einschätzung zu gewährleisten, muss ein Gremium ins Leben gerufen werden, das die Hyperthermie als Methode neu und dem aktuellen Stand gemäß bewertet, so dass der Bundestag nicht auf veraltete Studienergebnisse angewiesen ist. Das momentane Vorgehen aufgrund der zu Rate gezogenen Ergebnisse ist dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages aufgrund einer Verpflichtung den Menschen und Wählern gegenüber nicht angemessen.“
Quelle: Saarländische Krebsliga e.V.
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