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ÄKN: Kammerresolution zur Priorisierung der Covid-19-Impfungen
Mit einer großen Mehrheit verabschiedeten die Delegierten die folgende Resolution: „Die Kammerversammlung unterstützt grundsätzlich die vom Bundesgesundheitsministerium verfügte Priorisierung der Impfungen gegen die COVID-19-Pandemie, die die Vorrangigkeit der Impfung für Personen vorgibt, die aufgrund des Alters, ihrer Unterbringung oder ihrer Tätigkeit in Alters- und Pflegeheimen besonders gefährdet sind.
Aber die in der Rangfolge der Priorisierung folgenden, die im Gesundheitswesen im ambulanten und stationären Bereich mit direktem, ungeregeltem Kontakt zu möglicherweise infektiösen Patientinnen und Patienten tätigen Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere in die Patientenversorgung involvierte Personen sollen alle gleichberechtigt und schnellstmöglich geimpft werden.
In dieser Gruppe dürfen keine weiteren Unterscheidungen gemacht werden, da das Infektionsrisiko für alle vergleichbar groß ist – und ohne die betroffenen Akteure keine ausreichende medizinische Versorgung aufrechterhalten werden kann.“
Aber die in der Rangfolge der Priorisierung folgenden, die im Gesundheitswesen im ambulanten und stationären Bereich mit direktem, ungeregeltem Kontakt zu möglicherweise infektiösen Patientinnen und Patienten tätigen Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere in die Patientenversorgung involvierte Personen sollen alle gleichberechtigt und schnellstmöglich geimpft werden.
In dieser Gruppe dürfen keine weiteren Unterscheidungen gemacht werden, da das Infektionsrisiko für alle vergleichbar groß ist – und ohne die betroffenen Akteure keine ausreichende medizinische Versorgung aufrechterhalten werden kann.“
Quelle: Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
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