Jetzt noch schnell elektronische Gesundheitskarte beantragen
Gesetzlich Krankenversicherte, die noch keine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild haben, sollten möglichst schnell ein Foto von sich bei ihrer Kasse einreichen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit könne noch bis Jahresende eine neue Karte ausgestellt werden, denn die bisherigen Versicherungskarten gelten nach dem 31. Dezember nicht mehr. Ausnahmen gibt es für Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, und Menschen, die sich nicht fotografieren lassen können, etwa weil sie bettlägerig sind.
Wer nach dem 1. Januar ohne bebilderte Karte zum Arzt geht, hat zehn Tage Zeit für den Nachweis, dass er versichert ist. Ist das nicht der Fall, dürfe der Arzt eine Privatrechnung über die Behandlung ausstellen, erläutern die Verbraucherschützer. Der Patient kann sich die Kosten von seiner Kasse aber erstatten lassen, wenn er spätestens am Ende Quartals die elektronische Gesundheitskarte hat.
Das Foto auf der Karte soll verhindern, dass jemand anderes als der Versicherte sie benutzt. Für einen späteren Zeitpunkt ist geplant, dass Patienten auf dem Chip der Karte freiwillig weitere Daten etwa zur Blutgruppe oder zu Allergien speichern lassen können. Bislang sind dort nur Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertennummer vermerkt.
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Jetzt noch schnell elektronische Gesundheitskarte beantragen "
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!