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16. Januar 2020 TK schließt mit Bundesverband Deutscher Pathologen neuen herstellerunabhängigen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs
Der G-BA hatte zwar am 20.06.2019 die Erstattung der Genexpressionsdiagnostik in der Gesetzlichen Krankenversicherung für den ambulanten Bereich beschlossen, aber leider wurde der Beschluss nicht methodenoffen gefasst, sondern gilt vorerst nur für den in den USA erbrachten Oncotype DX Breast Recurrence Score® Test. Weitere in der Diagnostik verwendete Tests fallen nicht unter den Beschluss. Um diese Versorgungslücke für die Patientinnen zu schließen und die ärztliche Freiheit der Wahl der richtigen Methode für den Einzelfall zu gewährleisten, haben die Vertragspartner Techniker Krankenkasse, Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. und die Managementgesellschaft CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH einen herstellerneutralen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs geschlossen. Das Angebot gilt bundesweit und steht grundsätzlich allen Leistungserbringern offen, die die Teilnahmekriterien erfüllen.
Es besteht ebenfalls ein Vertrag dieser Art mit etwa 40 weiteren Kassen aus dem BKK-Bereich. Zahlreiche klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass durch Genexpressionstests Patientinnen sicher identifiziert werden können, die keine Chemotherapie benötigen. Das erlaubt es, die Anzahl der Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln.
Es besteht ebenfalls ein Vertrag dieser Art mit etwa 40 weiteren Kassen aus dem BKK-Bereich. Zahlreiche klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass durch Genexpressionstests Patientinnen sicher identifiziert werden können, die keine Chemotherapie benötigen. Das erlaubt es, die Anzahl der Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln.
Quelle: Bundesverband Deutscher Pathologen
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