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Deutsche Ärzteverbände fordern Ende der Budgetierung
Die bisherige Ausrichtung der ambulanten Vergütungssystematik mit einem seit Jahren gedeckelten Budget, das den niedergelassenen Haus- und Fachärzten feste Preise für erbrachte Versorgungsleistungen vorenthält, ist anzupassen! Das ärztliche Berufsbild wird nur dann attraktiv bleiben, wenn erbrachte Leistungen mit einer angemessenen Honorierung einhergehen. Diese ärztliche Forderung aufrecht zu erhalten, ist selbstbewusste Aufgabe aller ärztlichen Körperschaften und Verbände.
Die doppelte Rabattierung – durch die Budgetierung einerseits und durch die Krankenkassen-Rabatt-Gebührenordnung „EBM“ andererseits – ist überfällig und zudem eines der größten Hindernisse für den ärztlichen Nachwuchs bei dem Weg in die Niederlassung.
Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstreicht dabei das im Konzept „KBV 2020“ sinnvoll gewählte konstruktive Miteinander zwischen dem Kollektivvertrag auf der einen Seite und dem Selektivvertrag auf der anderen Seite. Bereits etablierte Selektivverträge verdeutlichen, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und auch zukünftig leisten. Der Versorgungssektor der Selektivverträge ist daher als tragende Säule der Gesundheitsversorgung nachhaltig neben dem Kollektivvertrag zu stärken und auszubauen.
Mitglieder der Allianz Deutscher Ärzteverbände sind der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften e.V. (BVÄG), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., der MEDI GENO Deutschland e.V., der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Die doppelte Rabattierung – durch die Budgetierung einerseits und durch die Krankenkassen-Rabatt-Gebührenordnung „EBM“ andererseits – ist überfällig und zudem eines der größten Hindernisse für den ärztlichen Nachwuchs bei dem Weg in die Niederlassung.
Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstreicht dabei das im Konzept „KBV 2020“ sinnvoll gewählte konstruktive Miteinander zwischen dem Kollektivvertrag auf der einen Seite und dem Selektivvertrag auf der anderen Seite. Bereits etablierte Selektivverträge verdeutlichen, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und auch zukünftig leisten. Der Versorgungssektor der Selektivverträge ist daher als tragende Säule der Gesundheitsversorgung nachhaltig neben dem Kollektivvertrag zu stärken und auszubauen.
Mitglieder der Allianz Deutscher Ärzteverbände sind der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften e.V. (BVÄG), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., der MEDI GENO Deutschland e.V., der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)
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