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BDI fordert bei Novellierung GOÄ Qualität vor Schnelligkeit
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Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internisten e. V. begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesärztekammer bei der Novellierung zuletzt die Verbände und Fachgesellschaften bei der Entwicklung der Leistungslegenden intensiv eingebunden hat. Die Delegiertenversammlung begrüßt zudem, dass die Bundesärztekammer zunächst eine ärztlich definierte und betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnung ohne Absprache mit der privaten Krankenversicherung (PKV), der Beihilfe und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstellen will. Zu einer solchen neuen Gebührenordnung gehören selbstverständlich auch die ordnungspolitischen Vorgaben im Paragraphenwerk der GOÄ und die Änderung der Bundesärzteordnung. Die Abstimmung zur Bewertung der Legenden ist noch nicht abgeschlossen und benötigt noch so viel Zeit, dass eine Beschlussfassung auf dem kommenden Ärztetag zur Gesamtvorlage der GOÄ nicht möglich sein wird.
„Es muss im Übrigen sicher sein, dass eine novellierte GOÄ im politischen Umfeld auch in Zukunft eine Bedeutung behält und nicht durch eine neu gestaltete Einheitsgebührenordnung der Politik ersetzt wird.“, fordert BDI-Präsident Dr. Spies. „Dies kann nur bewertet werden, wenn das Ergebnis der Bundestagswahl feststeht. Danach kann ein umgehend einberufener Sonderärztetag beschließen, ob die im derzeitigen Entwurf angedachten ordnungspolitischen Zugeständnisse der Ärzteschaft, wie z. B. die gemeinsame Kommission überhaupt noch Sinn machen.“, skizziert Dr. Spies ein mögliches sinnvolles weiteres Vorgehen.
Deshalb nimmt der BDI mit Sorge zur Kenntnis, dass SPD, Grüne und Linke davon unabhängig eine neue Einheitsgebührenordnung für Ärzte ausarbeiten wollen, ohne die GOÄ mit einzubeziehen. Auch aus der CDU/ CSU kommen ähnliche Vorschläge. Grundsätzlich abgelehnt wird vom Berufsverband Deutscher Internisten aber jeder Ansatz einer Budgetierung. Der Verband nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass angeblich eine Begrenzung der Ausgaben von 5,8 % durch die Neufassung der GOÄ abgestimmt ist, ohne dass man die Diskussion über die Leistungsbewertungen schon abgeschlossen hat. Die Fehler, die durch die Budgetierung in der Versorgung der gesetzlich Versicherten aufgetreten sind, dürfen sich bei der PKV und Beihilfe keinesfalls wiederholen.
„Es muss im Übrigen sicher sein, dass eine novellierte GOÄ im politischen Umfeld auch in Zukunft eine Bedeutung behält und nicht durch eine neu gestaltete Einheitsgebührenordnung der Politik ersetzt wird.“, fordert BDI-Präsident Dr. Spies. „Dies kann nur bewertet werden, wenn das Ergebnis der Bundestagswahl feststeht. Danach kann ein umgehend einberufener Sonderärztetag beschließen, ob die im derzeitigen Entwurf angedachten ordnungspolitischen Zugeständnisse der Ärzteschaft, wie z. B. die gemeinsame Kommission überhaupt noch Sinn machen.“, skizziert Dr. Spies ein mögliches sinnvolles weiteres Vorgehen.
Deshalb nimmt der BDI mit Sorge zur Kenntnis, dass SPD, Grüne und Linke davon unabhängig eine neue Einheitsgebührenordnung für Ärzte ausarbeiten wollen, ohne die GOÄ mit einzubeziehen. Auch aus der CDU/ CSU kommen ähnliche Vorschläge. Grundsätzlich abgelehnt wird vom Berufsverband Deutscher Internisten aber jeder Ansatz einer Budgetierung. Der Verband nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass angeblich eine Begrenzung der Ausgaben von 5,8 % durch die Neufassung der GOÄ abgestimmt ist, ohne dass man die Diskussion über die Leistungsbewertungen schon abgeschlossen hat. Die Fehler, die durch die Budgetierung in der Versorgung der gesetzlich Versicherten aufgetreten sind, dürfen sich bei der PKV und Beihilfe keinesfalls wiederholen.
Quelle: Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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