Freiwillige bei Ebola-Bekämpfung sind meist unfallversichert
Wer für eine Hilfsorganisation arbeitet und sich für einen Einsatz im Ebola-Gebiet meldet, ist unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. Infizieren sich Arbeitnehmer, übernimmt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport sowie für die Heilbehandlung. Beamte und Soldaten seien über ihren Dienstherrn abgesichert.
Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter extra für den Auslandseinsatz einstellt. Für sie gilt der gesetzliche Unfallschutz in der Regel nicht. Wichtig für sie sei, Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten und anzuregen, eine Auslandsversicherung abzuschließen.
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