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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
Einzelzimmerquote für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in NRW
„Wir haben schon im Gesetzgebungsverfahren auf die fatalen Folgen einer solchen planwirtschaftlichen Steuerung hingewiesen. Unternehmen müssen Planvorgaben erfüllen und die dafür notwendigen erheblichen Baumaßnahmen selbst finanzieren. Aber das ist nicht jedem kleinen und mitteständischen Betrieb möglich, ohne die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Das belegen die jüngst veröffentlichen Zahlen mit einem Minus von 5.559 Plätzen deutlich.
Es geht an jeder Realität vorbei, in Zeiten des zunehmenden demographischen Wandels und eines sich daraus ergebenden steigenden Bedarfs an professioneller Pflege in allen Sektoren der Pflege einen Platzabbau hoheitlich anzuordnen. Schon jetzt müssen unsere Mitgliedseinrichtungen Aufnahmen wegen Auslastung ablehnen. Die Verantwortung für die jetzt entstehenden und weiter ansteigenden Versorgungslücken muss die Landesregierung übernehmen. Sie hat diese Situation durch ihre verfehlte planwirtschaftliche Steuerungspolitik heraufbeschworen.“
Der Blick in den Südwesten zeigt eine noch extremere Vorgabe. In Baden-Württemberg soll es ab 01.09.2019 im Wesentlichen ausschließlich Einzelzimmer geben. „Mit einer Einzelzimmerquote von 100% treibt es der Gesetzgeber in Baden-Württemberg auf die Spitze. Das ist Planwirtschaft in Vollendung und zeigt, dass die Bedarfe der Pflegebedürftigen gar keine Rolle mehr spielen. Unabhängig davon, wer in Zukunft seinen Pflegeplatz über eine derartige finanzielle Ausweitung von Unterbringungskosten noch selbst bezahlen kann, stellt sich weiterführend die Frage, ob derart restriktive Vorgaben mit dem Ergebnis einer Gleichmacherei die Bedarfe des Marktes und der Kunden abdeckt. In unserem System der Marktwirtschaft sollte dies auch der Markt regeln“, so Baumann weiter.
Es geht an jeder Realität vorbei, in Zeiten des zunehmenden demographischen Wandels und eines sich daraus ergebenden steigenden Bedarfs an professioneller Pflege in allen Sektoren der Pflege einen Platzabbau hoheitlich anzuordnen. Schon jetzt müssen unsere Mitgliedseinrichtungen Aufnahmen wegen Auslastung ablehnen. Die Verantwortung für die jetzt entstehenden und weiter ansteigenden Versorgungslücken muss die Landesregierung übernehmen. Sie hat diese Situation durch ihre verfehlte planwirtschaftliche Steuerungspolitik heraufbeschworen.“
Der Blick in den Südwesten zeigt eine noch extremere Vorgabe. In Baden-Württemberg soll es ab 01.09.2019 im Wesentlichen ausschließlich Einzelzimmer geben. „Mit einer Einzelzimmerquote von 100% treibt es der Gesetzgeber in Baden-Württemberg auf die Spitze. Das ist Planwirtschaft in Vollendung und zeigt, dass die Bedarfe der Pflegebedürftigen gar keine Rolle mehr spielen. Unabhängig davon, wer in Zukunft seinen Pflegeplatz über eine derartige finanzielle Ausweitung von Unterbringungskosten noch selbst bezahlen kann, stellt sich weiterführend die Frage, ob derart restriktive Vorgaben mit dem Ergebnis einer Gleichmacherei die Bedarfe des Marktes und der Kunden abdeckt. In unserem System der Marktwirtschaft sollte dies auch der Markt regeln“, so Baumann weiter.
Quelle: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
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