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18. November 2020 Urologen warnen vor Einstellung ambulanter Operationen
Zwar gelte der Vertrag zur Förderung des ambulanten Operierens nach SGB V §115b über den Januar 2021 hinaus, der bisherige Zuschlag auf den Punktwert für Praxen mit mehr als 20 (Einzelpraxis) bzw. 30 (BAGs) Eingriffen/Quartal entfällt aber. Im Gegensatz dazu steigen seit Jahren die Auflagen und Kosten für das Hygienemanagement. Die Rufe aus der Ärzteschaft nach Gegenfinanzierung aus den vergangenen Jahren blieben unbeachtet. „Das ausgerechnet jetzt, wo die Hygienekosten noch einmal durch die Pandemielieferengpässe deutlich gestiegen sind, die Förderung für das ambulante Operieren gestrichen werden soll, ist als unverfrorene Ignoranz unserer Leistungen zu werten“, ergänzt Dr. Stephan-Odenthal, Geschäftsführer der Uro-GmbH Nordrhein. Mit dieser Ansicht ist er nicht allein, auch die nordrheinischen Berufsverbände der Chirurgen, Orthopäden, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen haben schon Alarm geschlagen.
Zusammen mit diesen anderen operierenden Fachrichtungen fordert die Uro-GmbH Nordrhein einen sofortigen Ausgleich der gestiegenen Kosten für Hygiene in den Praxen und bei ambulanten OP-Einrichtungen. Im ersten Schritt werden die Operateure Patienten mit einem Antrag auf Hygienekostenübernahme von 55 € vor den ambulanten Operationen zu den jeweiligen Kassen schicken, um diese dort bestätigen zu lassen. Erst dann erfolge die Operation. „Ab Januar wird neu sondiert und in Betracht gezogen, ob die ambulanten Operationen in dieser Form als GKV-Leistung überhaupt weiter fortgeführt werden können“, verdeutlich Dr. Stephan-Odenthal den Ernst der Lage. Auch die KVNO hat bereits Einspruch erhoben und zieht in dieser Sache vor das Schiedsgericht.
Zusammen mit diesen anderen operierenden Fachrichtungen fordert die Uro-GmbH Nordrhein einen sofortigen Ausgleich der gestiegenen Kosten für Hygiene in den Praxen und bei ambulanten OP-Einrichtungen. Im ersten Schritt werden die Operateure Patienten mit einem Antrag auf Hygienekostenübernahme von 55 € vor den ambulanten Operationen zu den jeweiligen Kassen schicken, um diese dort bestätigen zu lassen. Erst dann erfolge die Operation. „Ab Januar wird neu sondiert und in Betracht gezogen, ob die ambulanten Operationen in dieser Form als GKV-Leistung überhaupt weiter fortgeführt werden können“, verdeutlich Dr. Stephan-Odenthal den Ernst der Lage. Auch die KVNO hat bereits Einspruch erhoben und zieht in dieser Sache vor das Schiedsgericht.
Quelle: Uro-GmbH Nordrhein
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