DKG: Personalanhaltszahlen für therapeutisches Personal nur als Orientierungswert
"Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht. Problematisch bleibt, dass der G-BA verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürfen zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein. Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden," so DKG-Präsident Thomas Reumann.
"Die Kliniken brauchen in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeitsmarktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürfen in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personalausstattungen müssen 1:1 ausfinanziert werden.
Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen. Mit dem PsychVVG dürfen deshalb auf keinen Fall neue strigente Personalvorgaben eingeführt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Vorgaben für die Frühchenstationen so angepasst werden, dass die Versorgung auch nach dem 01. Januar 2017 flächendeckend möglich bleibt", sagte DKG-Präsident Thomas Reumann.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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