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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
16. September 2020 Oberster Datenschützer plant Warnungen zu E-Patientenakten
Konkret plant Kelber Warnungen und Anweisungen an 65 gesetzliche Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene "Warntexte" an Versicherte schicken müssen. Der oberste Datenschützer hatte Konsequenzen angekündigt, wenn ein vom Bundestag beschlossenes Datenschutzgesetz für die E-Akten unverändert bleibt. An diesem Freitag kommt es abschließend in den Bundesrat, und der Gesundheitsausschuss empfiehlt, es zu billigen.
E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern. Kelber warnte, dass eine reine Gesetzes-Umsetzung "zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement" führen würde. Dafür ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022. Das zwinge Nutzer zu "Alles oder Nichts", hatte Kelber mehrfach moniert.
E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern. Kelber warnte, dass eine reine Gesetzes-Umsetzung "zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement" führen würde. Dafür ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022. Das zwinge Nutzer zu "Alles oder Nichts", hatte Kelber mehrfach moniert.
Quelle: dpa
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