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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
Bundesweite Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens
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- Abgesehen von Familien und Personen, die in einem Haushalt leben, werden Ansammlungen von mehr als 2 Menschen verboten.
- Der Kontakt zu anderen soll grundsätzlich auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
- In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 Metern zu halten.
- Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiterhin möglich bleiben; Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure und Kosmetikstudios müssen geschlossen sein.
- Gastromiebetriebe bleiben geschlossen.
- In Betrieben sollen die Hygienevorschriften eingehalten werden.
- Möglich sind aber weiterhin: Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft. Ausnahmen gelten nur noch für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen und prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen.
- Verstöße werden von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und sanktioniert.
- Laut Vereinbarung gelten diese Bestimmungen für mindestens 2 Wochen.
SM
Quelle: Statement Angela Merkel
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