19. Mai 2014 bng: Medizinischer Fortschritt kostet, keine Veraltung der ambulanten Medizin zulassen
Die fachliche Kompetenz der niedergelassenen Internisten ist unverändert hoch. Doch die Einführung von moderner Medizintechnik in die Praxen wird immer schwieriger. Neue Untersuchungsmethoden werden gar nicht oder nur mit großen Verzögerungen in den Leistungskatalog der GKV eingeführt. Die Kapselendoskopie des Dünndarm ist ein gutes Beispiel.
"Obwohl die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn auch nur mit sehr eingeschränkter Indikation, bereits vor über 2,5 Jahren erfolgt ist, gibt es bis heute keine Vergütungsregelung", erläutert der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Gastroenterologen (bng), Dr. Franz Josef Heil. Das GKV-System ist offenkundig unfähig oder Unwillens, medizinische Innovationen aufzunehmen. Unter dem Vorwand, dass neue Methoden nur gegen neues Geld eingeführt werden dürfen, das nicht zur Verfügung gestellt werden könne, veraltet die Medizin in der Praxis."
Die Verlagerung von Leistungen aus der Praxis ins Krankenhaus ist weder ein sinnvoller Weg noch eine finanzierbare Alternative. Neue Versorgungsformen wie die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bieten zwar Perspektiven. Die schwierige und zögerliche Einführung und die völlig ungenügende Etablierung neuer Vergütungsstrukturen lassen aber berechtigte Zweifel aufkommen, dass hier - abgesehen von einigen ausgewählten Indikationen - eine zeitnahe Lösung zu erwarten ist.
"Wir müssen daran arbeiten, dass endlich ein Umlenken erreicht wird, damit die ambulante Medizin nicht auf einem veralteten Stand verharrt und Stück für Stück vom medizinischen Fortschritt abgehängt wird", betont der bng-Vorsitzende.
Quelle: bng
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