Betrug in der ambulanten Pflege: Mehr Kontrollmöglichkeiten geplant
Nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber hat die Bundesregierung schärfere Kontrollen für ambulante Pflegedienste als Gesetz formuliert. Danach dürften die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen - und zwar unabhängig davon, ob die versorgten Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen, berichtet die "Welt" (Donnerstag) unter Berufung auf den neuen Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird mit den Gesetzesplänen künftig auch für Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei häuslicher Krankenpflege zuständig. Der Entwurf für ein geplantes Pflegestärkungsgesetz wurde um entsprechende Passagen ergänzt und soll am kommenden Dienstag im Bundeskabinett grünes Licht bekommen.
Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Der MDK erhält unter anderem "die Befugnis, die Räume des Pflegedienstes zu den üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten und die für die Kontrolle erforderlichen Unterlagen einzusehen".
"Wo Betrüger die Gesundheit von Pflegebedürftigen gefährden, um die Pflegekassen zu plündern, ist entschlossene Strafverfolgung gefragt", sagte Gröhe. Immer häufiger spielen sich die Betrugsfälle laut der "Welt" im Bereich der Intensivpflege ab - also der Rund-um-die-Uhr-Betreuung schwerstkranker Patienten.
Bereits heute dürfte die rund 12.000 Dienste der ambulanten Altenpflege im Verdachtsfall unangemeldet kontrolliert werden. Bei den 200 bis 300 Diensten, die ausschließlich häusliche Krankenpflege machen, sei das bisher nicht der Fall. Pflegekassen müssten künftig zudem bei der Zulassung von Pflegediensten sicherstellen, "dass sich kriminelle Pflegedienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können", bekräftigte Gröhe. Entsprechend hatte er sich bereits in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) geäußert.
Gigantischer Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste war in den Fokusdes Bundeskriminalamts (BKA) gerückt. Den kommunalen Sozialhilfeträgern sowie den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen soll ein jährlicher Schaden von mindestens einer Milliarde Euro entstehen. Pflegedienste rechnen zum Beispiel systematisch mit gefälschten Pflege-Protokollen nicht erbrachte Leistungen ab.
Teilweise sollen Patienten aus den ehemaligen Sowjetrepubliken in den Betrug verwickelt sein. In diesen Fällen sollen sich Patient und Pflegedienst den Erlös teilen. Regionale Schwerpunkte sollen in Berlin, Niedersachsen und Bayern bestehen.
Gröhe nannte Fälle besonders empörend, bei denen sich Pflegebedürftige, Angehörige und betrügerische Dienste zusammentun. "Gerade in diesen Fällen sind polizeiliche Ermittlungsmethoden unverzichtbar." Die Länder sollten prüfen, ob durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften und geeignete Maßnahmen bei der Polizeiorganisation der Strafverfolgungsdruck erhöht werden kann.
Im Übrigen soll mit dem Gesetz die Pflegeberatung in den Kommunen gestärkt werden. "Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine Beratung aus einer Hand", sagte Gröhe.
Quelle: dpa
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