Betreuungsgeld kann auch für Bildungssparen genutzt werden
Eltern, die vom 1. August an Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen. Das sieht ein Ergänzungsgesetz vor, das der Bundestag am Freitag gegen heftigen Widerstand der Opposition beschlossen hat.
Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Der Staat bezuschusst die Geldanlage mit jeweils 15 Euro monatlich - maximal 360 Euro für den zweijährigen Bezug von Betreuungsgeld. Die Opposition warf der Koalition Klientelpolitik zugunsten von Banken und Versicherungen vor. Die FDP hatte das Ergänzungsgesetz als Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Betreuungsgeld gemacht.
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