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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
BDI fordert sektorübergreifende Notfallversorgung
„Für Unfälle und lebensbedrohliche Zwischenfälle bleiben weiterhin die Rettungsdienste mit ihren ausgebildeten Notfallärzten verantwortlich.“, so BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies. „Leichtere Fälle sollen von diesen aber an die Triagezentren weitergeleitet werden, die dann klären, ob ein Notfall vorliegt und ob eine ambulante oder stationäre Versorgung sinnvoll ist.“
Das Budget ist der Auslöser, warum eine ambulante Notfallversorgung fast nicht mehr funktioniert.“, so Spies. Grund sei die Vergütungssystematik, durch die erbrachte Leistungen nach einer Überschreitung des Budgets nicht mehr adäquat bezahlt werden. „Viele Vertragsärzte haben ihre Praxisstruktur deshalb zu einer ‚Bestellpraxis‘ umgewandelt. Hier finden Notfallpatienten schlicht und einfach keinen Platz mehr.“ Auch in den Kliniken führen die zwischen den Selbstverwaltungspartnern vereinbarten „Abklärungspauschalen“ dazu, zur Deckung der anfallenden diagnostischen Kosten einen stationären Aufenthalt zu empfehlen.
Einen Ausweg aus dieser Lage bieten die Triagezentren, die sich z. B. auch aus KV-Notfallambulanzen entwickeln können. Diese bedürfen dann jedoch auch eines Zugriffs auf apparative Notfalldiagnostik, z. B. die verschiedenen Bildgebungsverfahren. Eine zusätzliche Low-Care-Überwachungsmöglichkeit mit Monitoring im Stundenbereich, die an sieben Tagen 24 Stunden lang erreichbar ist, und eine ärztliche Leitung von Innerer Medizin oder Allgemeinmedizin bildet dafür die Grundlage, ist sich Spies sicher. Finanziert werden könnten diese mittels Selektivverträgen. „Hier können Verträge vereinbart werden, die nicht am unterschiedlichen Leistungsrecht ambulant/stationär scheitern, die außerhalb des üblichen Budgets vergütet werden und bei denen das Honorar frei kalkuliert und vereinbart werden kann.“, schlägt Spies vor. Hierzu müsste der Gesetzgeber allerdings die Krankenkassen verpflichten, solche flexiblen Selektivverträge abzuschließen.
Das Budget ist der Auslöser, warum eine ambulante Notfallversorgung fast nicht mehr funktioniert.“, so Spies. Grund sei die Vergütungssystematik, durch die erbrachte Leistungen nach einer Überschreitung des Budgets nicht mehr adäquat bezahlt werden. „Viele Vertragsärzte haben ihre Praxisstruktur deshalb zu einer ‚Bestellpraxis‘ umgewandelt. Hier finden Notfallpatienten schlicht und einfach keinen Platz mehr.“ Auch in den Kliniken führen die zwischen den Selbstverwaltungspartnern vereinbarten „Abklärungspauschalen“ dazu, zur Deckung der anfallenden diagnostischen Kosten einen stationären Aufenthalt zu empfehlen.
Einen Ausweg aus dieser Lage bieten die Triagezentren, die sich z. B. auch aus KV-Notfallambulanzen entwickeln können. Diese bedürfen dann jedoch auch eines Zugriffs auf apparative Notfalldiagnostik, z. B. die verschiedenen Bildgebungsverfahren. Eine zusätzliche Low-Care-Überwachungsmöglichkeit mit Monitoring im Stundenbereich, die an sieben Tagen 24 Stunden lang erreichbar ist, und eine ärztliche Leitung von Innerer Medizin oder Allgemeinmedizin bildet dafür die Grundlage, ist sich Spies sicher. Finanziert werden könnten diese mittels Selektivverträgen. „Hier können Verträge vereinbart werden, die nicht am unterschiedlichen Leistungsrecht ambulant/stationär scheitern, die außerhalb des üblichen Budgets vergütet werden und bei denen das Honorar frei kalkuliert und vereinbart werden kann.“, schlägt Spies vor. Hierzu müsste der Gesetzgeber allerdings die Krankenkassen verpflichten, solche flexiblen Selektivverträge abzuschließen.
Quelle: BDI
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