Sie befinden sich hier: Home > Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
Barmer entlastet gezielt Selbstständige
Antrag auf Beitragsreduzierung erheblich vereinfacht
Zur Reduzierung der Beiträge reiche ein formloser Antrag. Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 % betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.
Zinslose Stundung der Beiträge möglich
Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.
Zur Reduzierung der Beiträge reiche ein formloser Antrag. Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 % betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.
Zinslose Stundung der Beiträge möglich
Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.
Quelle: BARMER
Das könnte Sie auch interessieren
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Barmer entlastet gezielt Selbstständige"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!