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Ausschreibung für Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Eine erste Ausschreibung hat das BfArM aufgrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2018 aufheben müssen. Das Gericht hatte die Auffassung eines Unternehmens bestätigt, die verbleibende Frist zur Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen sei nach einer Änderung des Verfahrens nicht mehr ausreichend gewesen. Insgesamt hatten sich an der ersten Ausschreibung 118 Bieter bzw. Bietergemeinschaften beteiligt.
Das BfArM plant die Zuschlagserteilung in diesem neuen Ausschreibungsverfahren für die erste Jahreshälfte 2019. Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge in einem Zeitraum von vier Jahren vor. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann ein Bieter maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Insofern ist vorgesehen, mit mindestens drei Bietern jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität zu schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen dann den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen. Bei erfolgreichem Ablauf geht das BfArM davon aus, dass Cannabis voraussichtlich ab 2020 aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.
Weitere Informationen können den im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206953
Das BfArM plant die Zuschlagserteilung in diesem neuen Ausschreibungsverfahren für die erste Jahreshälfte 2019. Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge in einem Zeitraum von vier Jahren vor. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann ein Bieter maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Insofern ist vorgesehen, mit mindestens drei Bietern jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität zu schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen dann den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen. Bei erfolgreichem Ablauf geht das BfArM davon aus, dass Cannabis voraussichtlich ab 2020 aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.
Weitere Informationen können den im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206953
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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