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Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
31. Januar 2020 Freie Ärzteschaft fordert Aufwertung der Gebührenordnung und Abschaffung der Budgets
Doch das hat die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)“ – so der offizielle Name –, offenbar nicht vorgesehen. Zwar schlägt sie vor, sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung, den EBM, als auch die GOÄ in der privaten Krankenversicherung zu reformieren und partiell zu harmonisieren. Doch Dietrich kritisiert: „Es bleibt rechtlich, strukturell und praktisch unklar, wie die gänzlich verschiedenen Rechts- und Regelungssysteme von EBM einerseits und GOÄ sowie UV-GOÄ, der GOÄ der Unfallversicherung, andererseits unter einen Hut kommen sollen. Einerseits soll es teilweise einheitliche, feste Honorare für Leistungen geben, andererseits weiterhin Budgets, Mengen- und Leistungsbegrenzungen. Da bleiben jegliche Preisfestsetzungen Makulatur.“
Im Ergebnisbericht hat der FÄ-Chef auch richtige Ansätze gefunden. So habe die Kommission festgestellt, dass Vergütungsvorgaben in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte sowie die Grundrechte der Patientinnen und Patienten eingreifen. „Diese Grundrechte“, betont Dietrich, „sind ein außerordentlich schützenswertes Gut, weshalb Vergütungsregelungen grundsätzlich geeignet sein müssen, höchsten Ansprüchen eines jedes Patienten an die Medizin auch gerecht zu werden.“ Dieses Erfordernis ginge allerdings im planwirtschaftlichen Dschungel des Berichts fast unter.
Dietrich verdeutlicht noch einmal die aktuelle Situation in der ambulanten Medizin: „Immer mehr Ärzte steigen wegen des EBM mit seinen oft aberwitzig niedrigen Honoraren, aber auch wegen der intransparenten und hochbürokratischen Vergütungsregeln aus der Kassenmedizin aus.“ Erschwerend komme hinzu, dass seit 1996 die GOÄ-Honorare nicht mehr angefasst wurden. „Diese unerträgliche Stagnation wird durch das Konzept der Honorarkommission verstetigt. Ärzte haben aber wie andere Berufsgruppen endlich Anspruch auf eine substanzielle Anhebung.“ Etwa wie die Tierärzte: 2017 wurden die Honorare gegenüber dem Stand von 2008 ohne grundlegende Novellierung der Gebührenordnung um 12% erhöht, die Beratungsleistungen wurden gar um 30% angehoben.
Im Ergebnisbericht hat der FÄ-Chef auch richtige Ansätze gefunden. So habe die Kommission festgestellt, dass Vergütungsvorgaben in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte sowie die Grundrechte der Patientinnen und Patienten eingreifen. „Diese Grundrechte“, betont Dietrich, „sind ein außerordentlich schützenswertes Gut, weshalb Vergütungsregelungen grundsätzlich geeignet sein müssen, höchsten Ansprüchen eines jedes Patienten an die Medizin auch gerecht zu werden.“ Dieses Erfordernis ginge allerdings im planwirtschaftlichen Dschungel des Berichts fast unter.
Dietrich verdeutlicht noch einmal die aktuelle Situation in der ambulanten Medizin: „Immer mehr Ärzte steigen wegen des EBM mit seinen oft aberwitzig niedrigen Honoraren, aber auch wegen der intransparenten und hochbürokratischen Vergütungsregeln aus der Kassenmedizin aus.“ Erschwerend komme hinzu, dass seit 1996 die GOÄ-Honorare nicht mehr angefasst wurden. „Diese unerträgliche Stagnation wird durch das Konzept der Honorarkommission verstetigt. Ärzte haben aber wie andere Berufsgruppen endlich Anspruch auf eine substanzielle Anhebung.“ Etwa wie die Tierärzte: 2017 wurden die Honorare gegenüber dem Stand von 2008 ohne grundlegende Novellierung der Gebührenordnung um 12% erhöht, die Beratungsleistungen wurden gar um 30% angehoben.
Quelle: Freie Ärzteschaft e.V.
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