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Ärzte verdienen mit Kontrastmitteln teils erheblich dazu
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, Vereinbarungen zu Kontrastmittel-Pauschalen seien nicht verpflichtend. Solche Verträge würden in der Regel zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern und mehreren Kassen geschlossen. Es gelte das Gebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssten. Bei Verstößen könnten die Aufsichtsbehörden der Kassen einschreiten.
Quelle: dpa
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