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GESUNDHEITSPOLIK VON JOURNALMED.DE
03. April 2018
Krankenkasse zahlt nach Entlassung aus Krankenhaus oft Taxifahrt
Wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen und kann aus medizinischen Gründen nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine Taxifahrt. Darauf weist der „Senioren Ratgeber" (Ausgabe 4/2018) hin.
Der Arzt muss dafür einen Transportschein ausstellen. Der Patient selbst wird mit maximal 10 Euro an den Kosten für die Fahrt beteiligt.
Quelle: dpa
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