Die bvmd teilt die Einschätzung des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums, dass die Hochschulzulassung nicht als Instrument geeignet ist, Studienbewerber "von vornherein auf ein späteres Tätigwerden im ländlichen Raum zu verpflichten" (1). Rechnet man die Zeit der Facharztausbildung bis zur möglichen Niederlassung ein, muss sich ein angehender Studierender, der eine solche Verpflichtung eingeht, mehr als elf Jahre vorher auf eine...